Konditionen

Honorar

Das Honorar basiert gewöhnlich auf dem zeitlichen Aufwand. Der Stundenansatz hängt vom Interessenwert und vom Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ab und beträgt in der Regel von Fr. 250.– bis Fr. 290.–. Alle Sekretariatsarbeiten sind im Stundensatz enthalten.

Verfügen Sie nicht über genügend Mittel, um einen Verteidiger oder Rechtsvertreter bezahlen zu können, so kann in bestimmten Fällen bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um unentgeltliche Verteidigung/Rechtsvertretung gestellt werden.